Informationen

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung  oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet gemeinsam mit den Betroffenen und dem Betreuer über die Aufgabenkreise, die der Betreuer dann übernimmt.

Als rechtlicher  Vertreter nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Ämtern, Behörden, Banken,  Vermietern, Heimen und Pflege- und Krankenversicherungen.

Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht der Wunsch  der Betroffenen.  Handlungsleitend sind für mich die Grundsätze der unterstützten Entscheidungsfindung. Wo möglich, begleite ich sie darin, ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise zurück zu erlangen, so dass ggf. die Betreuung auch wieder aufgehoben werden kann.

 

 

 


 Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen