Wann endet eine Betreuung?

Die Aufhebung einer Betreuung kann durch den Betroffenen oder den Betreuer angeregt werden. Wenn die betreute Person, ihr Betreuer und das Betreuungsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsaufhebung.


Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des Betroffenen aufrechterhalten.
Die Betreuungsgerichte sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung auf der Basis einer ärztlichen Stellungnahme regelmäßig zu überprüfen, spätestens nach sieben Jahren.


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