Nicht zu den Aufgaben des Betreuers gehören soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung.
Transportdienste, Einkaufs- und Begleitdienste sind nicht Aufgaben des Betreuers.
Soweit vom Gericht angeordnet, können jedoch die notwendige Pflege, Hilfe im Haushalt, Transporte, begleitende Maßnahmen, ambulante oder (teil-)stationäre psychosoziale Unterstützung und vieles mehr organisiert werden.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen