Unsere Leistungen

Je nach Hilfebedarf  legt das Betreuungsgericht mit dem Betroffenen und dem Betreuer verschiedene Aufgabenkreise fest.

Diese Aufgabenkreise können u.a. sein:

  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Entscheidung über die Unterbringung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte

Das Amtsgericht kann eine  Betreuung in mehreren, aber auch nur einen dieser Aufgabenkreise anordnen.

Bei der jährlichen Überprüfung ( Jahresbericht) wird mit dem Gericht und dem Betroffenen besprochen, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.

Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, kann  auf ein weit verzweigtes Netzwerk von Unterstützungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden, wie z.B. Fachanwälte für Sozialrecht, Sozialpsychiatrische Dienste der Gesundheitsämter aber auch Reinigungs- und Hausmeisterdienstleister sowie Wohnungsmakler.

 


 Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen