Je nach Hilfebedarf legt das Betreuungsgericht mit dem Betroffenen und dem Betreuer verschiedene Aufgabenkreise fest.
Diese Aufgabenkreise können u.a. sein:
Das Amtsgericht kann eine Betreuung in mehreren, aber auch nur einen dieser Aufgabenkreise anordnen.
Bei der jährlichen Überprüfung ( Jahresbericht) wird mit dem Gericht und dem Betroffenen besprochen, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, kann auf ein weit verzweigtes Netzwerk von Unterstützungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden, wie z.B. Fachanwälte für Sozialrecht, Sozialpsychiatrische Dienste der Gesundheitsämter aber auch Reinigungs- und Hausmeisterdienstleister sowie Wohnungsmakler.
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